VBW hilft Kunden durch die Corona-Krise

Das Bochumer Wohnungsunternehmen verlängert aus eigener Initiative Mietenmoratorium

Mietenmoratorium bleibt freiwillig bestehen

Mietenmoratorium bleibt freiwillig bestehen
Foto: Adobe Stock

Vermieter können ihren Kunden nicht kündigen, wenn diese ihre Miete aufgrund der Corona-Krise nicht zahlen können. Diese Regelung wurde im März 2020 beschlossen. Sie gilt offiziell noch bis zum 30. Juni 2020.


Die VBW hat als führender Wohnungsanbieter der Stadt Bochum schon jetzt folgende Entscheidung getroffen, um seine Kunden in diesen Zeiten weiterhin zu unterstützen. Norbert Riffel, Geschäftsführer der VBW: „Wir lassen unsere Kunden nicht im Stich und möchten weiter helfen. Wir wissen, dass immer noch viele Menschen mit finanziellen Problemen kämpfen, obwohl die Infektionszahlen gesunken sind und sich die Lage auf den ersten Blick entspannt hat.“ Daher hat die VBW aus eigener Initiative entschieden, bis zum 30. September 2020 weiterhin auf fristlose Kündigungen, Zahlungs- sowie Räumungsklagen vollständig zu verzichten. Dies gilt ebenfalls für alle Mieterhöhungen und Mietanpassungen. 
 


Kommunikation - Pressesprecher

Dominik Neugebauer
T +49 234 310-231
dominik.neugebauer(at)vbw-bochum.de

  
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44803 Bochum


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