Gut zu wissen

Von der Wohnungssuche bis zum Auszug -
hier erhälst Du Antworten auf viele Fragen.

Wohnungssuche und Anmietung

Natürlich beraten wir Dich kostenlos - gar keine Frage. Provisionen oder der Erwerb von Genossenschaftsanteilen fallen nicht an. Im Falle einer Anmietung fällt eine Mietkaution in Höhe von zwei Grundmieten an. Die Kaution wird im Rahmen des Vertragsabschlusses bei der Sparkasse Bochum hinterlegt und während der Laufzeit verzinst. Die Zahlung kann dabei ganz bequem in drei Raten erfolgen. Das bedeutet maximale Flexibilität für Dich.

In diesen Fällen berücksichtigen wir die aktuell gültigen Flächen- und Mietpreisobergrenzen, die von den öffentlichen Stellen vorgegeben werden. Vor Mietvertragsabschluss benötigen wir Kostenübernahmebestätigungen.

Vorweg: Eine negative Bonität ist bei uns kein K.-o.-Kriterium. In diesen Fällen stehen unsere Vermieter für ein persönliches und individuelles Gespräch zur Verfügung.

In unseren Onlineangeboten findest Du ein Kontaktformular, mit welchem Du Deine Anfrage absenden kannst. Dort findest Du auch Deinen ganz persönlichen Ansprechpartner für das Objekt. Im Anschluss an Deine Anfrage vereinbaren unsere Vermieter gerne einen Besichtigungstermin mit Dir.
Bei einer Vielzahl von Anfragen kann es vorkommen, dass wir nicht allen Interessenten einen Besichtigungstermin anbieten können. In diesen Fällen sind wir bei der Suche nach einer geeigneten Alternative aber gerne behilflich.

Für studentische Wohngemeinschaften haben wir besondere Produkte in universitätsnahen Quartieren entwickelt. Wir haben zahlreiche Wohnungen im Bestand, die sich aufgrund des Zuschnitts sehr gut für verschiedenen Wohngemeinschaften eignen. Da finden wir etwas für Dich.

Mietbeginn und Einzug

In der Regel fallen zu Mietbeginn Schönheitsreparaturen an Wänden und Böden an. Wir informieren ebenfalls über Angebote, bei denen eine Übernahme von Bodenbelägen und Tapeten vom Vormieter möglich ist, und über bezugsfertige Projekte.

​Eine Schlüsselübergabe erfolgt erst mit Vertragsbeginn, daher ist eine vorzeitige Übergabe ausgeschlossen. Tut uns leid.

​In Absprache mit dem von uns beauftragten Fachunternehmen ist das möglich. Eine Kostenübernahme durch uns erfolgt aber nicht und muss daher durch Dich getragen werden.

​Das Verlegen von Oberböden und die meist daraus resultierende Kürzung der Türen ist genehmigungspflichtig. Ein Antrag muss daher in schriftlicher Form und unterschrieben bei uns eingereicht werden.

 

​Hier muss aus technischen Gründen im Einzelfall entschieden werden.

Mietverhältnis und Wohnungsnutzung

Nein, das Aufstellen einer Parabolantenne ist nicht gestattet. Zusätzliche Fernsehsender kannst Du optional zu Deinem Kabelvertrag hinzubuchen. 

Den separat geschlossenen Kabelvertrag kannst Du nach 24 Monaten Laufzeit zum darauffolgenden Monatsende kündigen. Dein Mietverhältnis bleibt davon unberührt. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

Ja, unbedingt! Bitte denke auch daran, dass die einziehen Person ihre Meldepflicht bei der Stadt Bochum nachkommen muss. Betriebs-/Heizkosten werden nach Fläche und Verbrauch abgerechnet, daher müssen Vorauszahlungen nicht angepasst werden.

​Wir stellen für Dich gerne eine Wohnungsgeberbestätigung aus. Sollte eine zusätzliche Person bei Dir einziehen so bist Du selbst der Wohnungsgeber. In diesem Falle kannst Du der Person selbst eine Wohnungsgeberbestätigung austellen. Praktisch, oder? Formular ggf. aus dem Internet herunterladen.

​Bei vorhandenem und erteiltem SEPA-Lastschriftmandat wird ein Guthaben mit Forderungen automatisch verrechnet. Liegt kein SEPA-Lastschriftmandat vor, muss bei uns die Auszahlung/Rückerstattung in schriftlicher Form mit explizierter Benennung der Kontoverbindung (IBAN-Nr.) und mit Unterschrift eingereicht werden.

​Im Zuge der Namensänderung benötigen wir eine Kopie der Heiratsurkunde per Brief oder Email an die Kundenbetreuung. Übrigens: Glückwunsch dazu!

Wir bitten Dich, Deine neue Bankverbindung bei uns in schriftlicher Form und mit Unterschrift einzureichen.

Deine derzeitige Grundmiete entspricht nicht der aktuellen Mietspiegelmiete für vergleichbaren Wohnraum in Bochum. Zudem sind die weiteren Kriterien für eine Mieterhöhung, wie die seit mehr als einem Jahr unveränderte Miete (Erhöhungen nach § 559 und § 560 werden nicht berücksichtigt) und die Einhaltung der Kappungsgrenze (max. 15 % Erhöhung innerhalb von 3 Jahren) erfüllt.

Damit eine Mieterhöhung nach § 558 durchgeführt werden kann, müssen drei Kriterien erfüllt sein:

  1. Die aktuelle Grundmiete muss unter der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
  2. Die letzte Mieterhöhung muss mindestens 15 Monate zurückliegen
  3. Die Erhöhung darf die Kappungsgrenze von max. 15 % innerhalb von 3 Jahren nicht überschreiten.

Wenn bei Deinem Nachbarn eines dieser Kriterien nicht erfüllt ist, da zum Beispiel bereits eine höhere Grundmiete gezahlt wurde, erhält Dein Nachbar keine Mieterhöhung. Darüber hinaus kann es auch der Fall sein, das sich die Wohnung Deines Nachbars in der Größe und den Ausstattungsmerkmalen von Deiner Wohnung unterscheidet. Bei der Mieterhöhung werden dann eventuell eine andere Basis-Miete oder andere Zu- und Abschläge berücksichtigt.

Das kann unterschiedliche Gründe haben, entweder unterscheidet sich die Wohnung Deines Nachbars in der Größe und den Ausstattungsmerkmalen von Deiner Wohnung, sodass sich bei der Mieterhöhung eine andere Basis-Miete oder andere Zu- und Abschläge ergeben.
Es kann aber auch sein, dass Dein Nachbar bereits eine höhere Grundmiete zahlt und daher der Anpassungsspielraum bis zur Mietspiegelmiete nicht mehr so hoch ist.

​Der § 558 b II BGB sieht eine schriftliche Zustimmung des Mieters zur Mieterhöhung vor. Sobald Dir die Mieterhöhung zugestellt wird, hast Du eine zweimonatige Überlegungsfrist. Innerhalb dieser Zeit kannst Du die Mieterhöhung für Dich prüfen und überlegen, ob Du der Mieterhöhung zustimmst. Du kannst aber aufgrund der Erhöhung auch von Deinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Wenn nach Ablauf der Überlegungsfrist keine schriftliche Zustimmung von Dir vorliegt, bleibt uns leider nur die Möglichkeit auf Zustimmung zur Mieterhöhung zu klagen. Die neue Miete darf durch uns nicht ohne die Zustimmung von Dir einbehalten werden. Auch dann nicht, wenn Du uns eine Einzugsermächtigung erteilt hast.

​Die Mieterhöhung begründet sich auf den Mietspiegel der Stadt Bochum. Dieser legt eine ortsübliche Vergleichsmiete für vergleichbare Wohnungen in Bochum fest. Im Mietspiegel festgelegte Zu- und Abschläge sind bei der Berechnung der neuen Miete zu berücksichtigen. Der Zustand der Wohnung ist hierbei kein Kriterium.

​Die Mieterhöhung begründet sich auf den Mietspiegel der Stadt Bochum. Dieser legt eine ortsübliche Vergleichsmiete für vergleichbare Wohnungen in Bochum fest. Im Mietspiegel festgelegte Zu- und Abschläge sind bei der Berechnung der neuen Miete zu berücksichtigen. Der Zustand der Wohnung ist hierbei kein Kriterium. Aus diesem Grund stellen behebbare Mängel keinen Grund zur Verweigerung der Zustimmung dar.

 

​Wird die Zustimmung zur Mieterhöhung grundlos verweigert, dann besteht für uns die Möglichkeit, Klage auf Zustimmung zur Mieterhöhung beim zuständigen Amtsgericht einzureichen. Das Amtsgericht wird dann entscheiden, ob Du Deine Zustimmung zur Mieterhöhung erteilen musst. Du hast jedoch die Möglichkeit, bis zum Ablauf der zweimonatigen Überlegungsfrist von Deinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen.

Betriebs- und Nebenkosten

Eine Abrechnung können wir für Dich erst dann erstellen, wenn der Abrechnungszeitraumes beendet ist. Erst zu diesem Zeitpunkt stehen alle Kosten für die Abrechnungsperiode fest. Danach haben wir 12 Monate Zeit, um die Abrechnung zu erstellen. Beispiel: Abrechnungszeitraum 01.01.2019 - 31.12.2019, wir haben die Frist einzuhalten Dir die Abrechnung bis zum 31.12.2020 zuzustellen.

​Der Abrechnungszeitraum beschreibt den Zeitraum, über den tatsächlich abgerechnet wird und alle angefallenen Kosten berücksichtigt werden (zum Beispiel 01.01.-31.12.).

Der Nutzungszeitraum definiert den Zeitraum, in dem die Wohnung mietvertraglich genutzt wurde (zum Beispiel 01.01.- 30.06.). Somit kann sich der Nutzungzeitraum vom Abrechnungszeitraum unterscheiden.

Wir berechnen und verteilen die Heizkosten nach der Heizkostenverordnung. Eine Abrechnung zu 100 % nach Verbrauch ist nicht zulässig. In der zugrunde gelegten Mischkalkulation werden die Kosten zu 50 % (beziehungsweise 30 %) nach der Wohn-/Nutzfläche und zu 50 % (beziehungsweise 70 %) nach Deinem individuellen Wärmeverbrauch aufgeteilt.

 

Haben die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart, sind die Betriebskosten vorbehaltlich anderweitiger Vorschriften nach dem Anteil der Wohnfläche umzulegen. Betriebskosten, deren Verbrauch erfasst wird (zum Beispiel bei Kaltwasserzählern), sind nach einem Maßstab umzulegen, der die verursachergerechten Verbräuche berücksichtigt.

Nachfolgende Gründe können die Ursache sein:

  • Verbrauchsabhängige Kostenarten (zum Beispiel Heizkosten)
  • Direktzuordnung (zum Beispiel Wartungen von Thermen, Messgebühr Schornsteinfeger)
  • Altmietverträge
  • Andere Nutzungszeiträume

​Die Position „Gartenpflege veranschlagt“ beinhaltet die regelmäßig anfallenden Arbeiten, zum Beispiel Rasen-und Heckenschnitt. Diese Arbeiten werden in Rahmenverträgen an unsere ausführenden Unternehmen vergeben und stellen für uns eine planbare Größe dar. Unter der Position „Gartenpflege n. veranschlagt“ werden Kosten abgerechnet, die zwar regelmäßig, aber nicht zwingend jährlich ausgeführt werden müssen, zum Beispiel Kronenschnitt bei Großgehölzen. Sie werden daher individuell durch unsere Fachabteilung beauftragt.

​Bei vorhandenem und erteiltem SEPA-Lastschriftmandat wird Dir Dein Guthaben mit Forderungen automatisch verrechnet. Liegt kein SEPA-Lastschriftmandat vor, muss die Auszahlung/Rückerstattung in schriftlicher Form mit explizierter Benennung der Kontoverbindung (IBAN-Nr.) und mit Unterschrift durch uns eingereicht werden.

Reparaturen und Notfälle

Rufe bitte unverzüglich unsere Hotline an (T +49 234 310-310). Dies ist zeitgleich die Telefonnummer des Notdienstes außerhalb unserer Geschäftszeiten.

Kündigung und Auszug

Die im Mietvertrag vereinbarte Kündigungsfrist. Wenn nicht anders vereinbart so gilt die gesetzliche Kündigungsfrist.

Schade, dass Du kündigen möchtest. Vielleicht können wir Dich doch noch überzeugen, weiterhin Kunde bei uns zu bleiben? Telefonisch können wir Dir bestimmt weiterhelfen. Melde Dich doch bitte vor einer Kündigung noch einmal bei uns unter der Telefonnummer (T +49 234 310-310).

Wenn wir Dich dennoch nicht überzeugen konnten, so kannst Du Deine Kündigung in schriftlicher Form und unterschrieben von allen Vertragspartnern bei uns einreichen. Sende uns das Schreiben bitte an die Adresse VBW Bauen und Wohnen GmbH, Postfach 100553, 57005 Siegen. Dein Schreiben kannst Du uns aber auch ganz bequem eingescannt oder abgelichtet per E-Mail an service@vbw-bochum.de zusenden. Für die Zukunft wünschen wir Dir alles Gute und bedanken uns dafür, dass Du ein Kunde bei uns gewesen bist.

Die Kündigung muss in schriftlicher Form und von beiden Mietern (verbleibender und kündigender Mieter) unterschrieben sein. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate.

​Nach Vertragsende wird Dir die Kautionsfreigabe zugeschickt. Unter Vorlage der Kautionsfreigabe bei der Sparkasse Bochum wird Dir der Betrag inkusive angefallener Zinsen ausgezahlt. Sollten wir Ansprüche aus dem Mietverhältnis gegen Dich haben, kann die Bearbeitung der Kautionsfreigabe im Einzelfall bis zu 6 Monate in Anspruch nehmen.

​Die Abrechnung erfolgt erst nach der Abrechnungsperiode (01.01. – 31.12). Wir benötigen daher Deine neue Anschrift und die aktuelle Bankverbindung.

Verweise bittte Deinen Interessenten an das jeweilige KundenCenter.

Welches KundenCenter für Dich zuständig ist, erfährst du aus der Karte unter https://www.vbw-bochum.de/wohnen-leben/service-vor-ort.

Eine Übernahmepflicht des Interessenten besteht jedoch nicht. Ein genereller Anspruch auf eine mögliche Verkürzung der Kündigungsfrist ist davon nicht abzuleiten und wird im Einzelfall durch das Vermietungsteam geprüft und entschieden.

Das müssen wir leider im Einzelfall erst überprüfen.

Darüber sprechen wir sehr gerne bei der Wohnungsvorabnahme.

E-Ladesäulen

Im VBW-Bestand entsteht gerade ein Netz von E-Ladeplätzen, die als Quartierslösungen von unseren Kund*innen gemeinschaftlich genutzt werden können. In folgenden Quartieren gibt es aktuell die Möglichkeit sein Fahrzeug aufzuladen:

  • Im Hagenacker
  • Mörikestraße
  • Ennepestraße
  • Deutsches Reich
  • Luchsweg
  • Wittener Straße 100
  • Kreuzkamp
  • Havelstraße
  • Lerchenweg
  • Stockumer Straße

Das ist korrekt.

Wir versehen ausgewählte Stellplätze mit unseren Ladesäulen für E-Autos. Diese Stellplätze können nach Abschluss eines Nutzungsvertrags genutzt werden, mit Hilfe einer Ladekarte und einer mobilen App. Diesen Vertrag kannst Du nur abschließen, wenn Du Kund*in der VBW bist.

Um die E-Ladeplätze nutzen zu können, benötigst Du eine Ladekarte der Stadtwerke Bochum. Hier kommt eine einmalige Gebühr in Höhe von 9,95 EUR auf Dich zu. Mit dieser Karte kannst Du die E-Ladesäule freischalten. Hebe die Karte bitte gut auf, denn mit ihr wird auch Dein persönliche Verbrauch bestimmt. Sie ist also auch wichtig für die spätere Abrechung.

Die Nutzung der Ladeplätze im Quartier kostet monatlich 14,99 EUR. Deinen getankten Strom zahlst Du je nach Menge direkt über die Ladekarte an die Stadtwerke Bochum. Informationen zum aktuellen Ladestromtarif findest Du unter www.stadtwerkedrive.de/ladekarte_bestellen.

Da die Ladeplätze gemeinschaftlich auch von Deinen Nachbar*innen genutzt werden soll, kannst Du maximal drei Stunden am Stück laden. Über die Anwendung "Book-n-Park" kannst Du Dir deinen Ladeplatz buchen.

Book-n-Park ist eine Reservierungs-Plattform für Ladeplätze. Die VBW als Betreiber der Ladeplätze ermöglichen über Book-n-Park die Buchung und damit zeitlich begrenzte Nutzung Deiner Ladeplätze. Der Zugang zu den Ladeplätzen erfolgt über Book-n-Park, wie z. B. das Öffnen von Parkplatz-Sperrbügel oder Schranken.

Auf der Internetseite (https://app.book-n-park.de /users/register) von Book-n-Park kannst Du Dich kostenfrei anmelden. Gehen auf „Registrieren“ und folgen den darauffolgenden Anweisungen. Nach abgeschlossener Registrierung kannst Du Dich auf der Book-n-Park Login-Seite einloggen und sofort eine Reservierung abschließen.

Unsere Stellplätze sind ausschließlich für Dich und weitere Kund*innen der VBW vorgesehen und können daher auch nur von ihnen benutzt werden. Deshalb erhältst Du einen persönlichen Zugangs-Code, den Du im Menüpunkt „Private Standorte“ eingeben musst. Sobald Du diesen Schritt erledigt hast, kannst Du die durch den Zugangs-Code freigeschalteten Stellplätze buchen.

Book-n-Park ist für alle internetfähigen Geräte angepasst, auf denen ein aktueller Browser läuft. Oder anders gesagt: Du kannst Book-n-Park unter Windows oder macOS nutzen oder auch mobil mit iOS oder Android. Book-n-Park ist eine Web-App. Sie ist für die am meisten genutzten aktuellen Browser wie Firefox, Chrome, Safari oder Edge entwickelt. Eine Installation aus einem App-Store oder einer separaten Software ist nicht notwendig, der Aufruf erfolgt per Browser auf Deinem Internetfähigen Gerät.

  1. Im Menüpunkt „Reservierte Stellplätze“ den Button „Stellplatz reservieren“ auswählen und „weiter“ drücken.
  2. Nach Auswahl des gewünschten Tages, Uhrzeit und Standortes werden noch einmal alle Informationen übersichtlich angezeigt.
  3. Mit dem Klicken auf den Button „Reservierung abschließen“ ist der Reservierungsvorgang beendet.
  4. Du erhältst eine Bestätigungs-E-Mail und die Reservierung wird im Portal im Menüpunkt „Reservierte Stellplätze“ angezeigt.

Suche im Menüpunkt „Meine Reservierungen“ die Reservierung aus, die von Uhrzeit oder Standort Deiner Reservierung am nächsten kommt. Durch Klicken des Buttons in der Spalte „Wiederholen“ wird eine neue Reservierung angelegt. Vor Abschluss kannst Du alle Parameter noch entsprechend anpassen.

Während der reservierten Zeit kannst Du den gebuchten Stellplatz selbst zum Befahren freigeben und den Parkplatz-Sperrbügel absenken. Wenn Du vor der Sperre stehst hast Du zwei Möglichkeiten die Zufahrt freizugeben:

  1. Im Portal unter dem Menüpunkt "Reservierte Stellplätze" klickst Du bei Deiner Reservierungs-Karte auf den Button „Öffnen“.
  2. Die Reservierungs-E-Mail enthält einen Link. Durch Aufruf des Links siehst Du ebenfalls eine Reservierungs-Karte. Dort klickst Du auf „Öffnen“.

Nach wenigen Sekunden sollte der Parkbügel die Zufahrt freigeben.

Im Menüpunkt "Reservierte Ladeplätze" wählst Du bei Deiner Reservierung in der Reservierungskarte das Burger-Menü (die 3 Striche rechts oben). Durch Klicken auf „Bestätigung erneut senden" erhältst Du noch einmal Deine Bestätigungs-E-Mail.

Der Parkbügel erkennt, wenn Du den Parkplatz verlassen hast und schließt sich automatisch. Das Schließen erfolgt erst nach ein bis zwei Minuten. Während Deiner reservierten Zeit kannst Du jederzeit die Parkplatz-Sperre wieder über die App auf Deinem Smartphone öffnen. Beachte aber, dass bei direkten Anschlussbuchungen der*die nächste Kund*in den Parkbügel schon 15 Minuten vor seiner*ihrer Buchung öffnen kann. Das ist nur dann möglich, wenn auf dem Parkplatz kein Auto steht. Ungenutzte Ladeplätze sind umgehend wieder freizugeben.

Unter dem Menüpunkt „Reservierte Stellplätze“ siehst Du Deine aktuellen und zukünftigen Reservierungen. Wähle bei der zu stornierenden Reservierung in der Reservierungs-Karte das Burger-Menu (die 3 Striche rechts oben). Durch Klicken auf "Stornieren" und nachfolgender Bestätigung wird Deine Reservierung storniert.

Auf der Login-Seite den Button "Passwort vergessen" drücken. Du erhältst eine E-Mail mit einem Link. Nach Aufruf des Links hast Du die Möglichkeit Dein Passwort neu zu vergeben.

Nach der Kündigung werden alle Benutzer- und Reservierungsdaten zu Vertragsende gelöscht. Bei einer erneuten Neuanmeldung sind keine Altdaten mehr vorhanden.

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