Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (§ 26 EWPBG) und Strom-Preisbremsengesetz (§ 12a StromPBG)
Mit dem Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (§ 26 EWPBG) und dem Strom-Preisbremsengesetz (§ 12a StromPBG) sollen alle Haushalte, im Zuge der Energiepreiskrise, informiert und entlastet werden. Die Gesetze ermöglichen eine Absenkung der Vorauszahlung für Wärme und Strom auf Antrag. Mehr Informationen, was das für Dich als Kund*in bei der VBW bedeutet, findest Du in der .pdf-Datei zum Download.
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Weitere allgemeine Informationen zum EWPBG findest Du über die Webseite https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Energie/strom-gaspreis-bremse.html